In der Gesetzlichen Krankenkasse GKV
Zuerst finden drei bis fünf Teststunden statt. Hier werden wichtige Informationen gesammelt und Ziele sowie ein Behandlungsablauf für die spätere Therapie erarbeitet.
Wichtig ist, dass in dieser Zeit der Therapeut sowie das Therapieumfeld kennengelernt werden. Insbesondere Kompetenz, Vertrauenswürdigkeit, Sympathie, Empathie sowie die Erscheinung der Praxis stehen hier im Blickpunkt.
Anschließend werden Patient und Therapeut gemeinsam den Antrag bei der GKV auf Lang- bzw. Kurzzeittherapie stellen. (45h/25h)
Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Anschluss erfolgt dann die eigentliche Therapie. Diese kann bei Bedarf zweimal auf bis zu 80 Stunden verlängert werden.
In der privaten Krankenversicherung PKV
Hier ist der Ablauf stark abhängig von den vertraglichen Inhalten, die der Patient mit seiner PKV festgelegt hat. So kann es beispielsweise sein, dass nur eine geringe Anzahl von Stunden pro Jahr übernommen wird oder die Kostenübernahme von Psychotherapien generell nicht vereinbart ist.
Der Patient sollte sich im Vorfeld bei seiner PKV über die entsprechenden Vertragsinhalte informieren.
Auf Honorarbasis
In diesem Fall wird der Abrechnungssatz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) zu Grunde gelegt.